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Sie benötigen Ersatz, wenn
die Zulassungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ihre Niederlassung haben
Zulassungsbehörde ist
Ihr Kennzeichen oder Ihre Plakette sind unleserlich oder beschädigt.
Legen Sie die "alten" Kennzeichenschilder bei der zuständigen Zulassungsbehörde vor.
In den meisten Fällen wechselt diese die Kennzeichen oder Plaketten direkt vor Ort aus.
Tipp: Wenn Sie neue Kennzeichenschilder brauchen, können Sie sich an private Anbieterinnen und Anbieter wenden. Diese finden Sie meistens in der Nähe der Zulassungsbehörde.
Unverzüglich
je nach Verwaltungsaufwand: ab 0,50 EUR
Hinweis: Für die Kennzeichenschilder fallen zusätzlich Kosten an.
in der Regel sofort
Ohne amtliche Kennzeichen dürfen Sie Ihr Fahrzeug nicht auf öffentlichen Bereichen bewegen oder abstellen. Dies gilt auch in dem Fall, dass Ihr Kennzeichen gestohlen werden sollte.
Die Kennzeichenschilder dürfen nicht spiegeln, verdeckt oder verschmutzt sein und müssen entsprechend den rechtlichen Vorgaben am Fahrzeug angebracht sein.
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV):
Straßenverkehrs-Zulassungsverordnung (StVZO):
15.04.2026 Verkehrsministerium Baden-Württemberg